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ASoK 6, Juni 2005, Seite 202

Sozialrechts-Änderungsgesetz 2005

Mag. Annemarie Masilko und Mag. Carina Milisits

II. Bundesgesetz, mit dem das ASVG, das GSVG, das BSVG, das B-KUVG, das DAG, das AlVG 1977 und das AMSG geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2005 - SRÄG 2005) - Regierungsvorlage 944 BlgNR 22. GP

Diese Regierungsvorlage wurde am im Ministerrat beschlossen und beinhaltet die 64. Novelle zum ASVG, die 30. Novelle zum S. 203BSVG und die 33. Novelle zum B-KUVG. Schwerpunkte sind die Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze im B-KUVG und Änderungen im BSVG. Des Weiteren sind notwendige Anpassungen und Rechtsbereinigungen vorgesehen.

Folgende Änderungen sind hervorzuheben:

1. Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze im B-KUVG (In-Kraft-Treten: )

Die Mindestbeitragsgrundlage im B-KUVG soll durch die monatliche Geringfügigkeitsgrenze nach dem Muster des ASVG ersetzt werden. Eine Krankenversicherung für die im § 1 Abs. 1 B-KUVG angeführten Personengruppen - mit Ausnahme der Bezieher/-innen von Pensionsleistungen oder Kinderbetreuungsgeld - wird künftig nur mehr dann eintreten, wenn die Einkünfte die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen. Personen, deren Einkünfte die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen, werden die Möglichkeiten haben, sich in der Krankenversicherung nach dem B-KUVG selbst zu versichern. Für Personen, deren Dienstverhältnis grundsätzlich der Pensionsversicherung nach dem unterliegt, ist mit dieser Selbstversicherung auch eine Selbstversicherung in der Pensionsversicherung nach dem

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