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Änderungen im Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz - Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz
I. Bundesgesetz, mit dem das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden - (Regierungsvorlage 946 BlgNR 22. GP)
1. Änderungen im Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG)
Vorrangig setzt die RV die durch die Insolvenz-Richtlinie 80/987/EWG i. d. F. der Richtlinie 2002/74/EG vom bzw. durch die EU-Insolvenzverordnung 1346/2000 notwendigen Änderungen bzw. Anpassungen durch folgende Regelungen um:
• Erweiterung des vom IESG erfassten Personenkreises (= Kreis der Anspruchsberechtigten auf Insolvenz-Ausfallgeld - IAG) durch Einbeziehung der Mitglieder des Organes einer juristischen Person, die zu ihrer gesetzlichen Vertretung berufen sind (das betrifft insbesondere GmbH-Geschäftsführer) und der leitenden Angestellten, soweit sie jeweils Arbeitnehmer sind (§ 1 Abs. 6 IESG i. d. F. RV). Dies hat u. a. zur Folge, dass für einen Geschäftsführer, der nach dem ASVG versichert ist, in Zukunft der IESG-Zuschlag wie für einen "normalen" Arbeitnehmer zu entrichten ist; für einen Geschäftsführer, der dem GSVG unterliegt, ergibt sich keine Änderung.
• Neuregelung der Vorschriften über den Anspruch auf IAG, wenn über das Vermögen des Arbeitgebers im Ausland z. B. der Konkurs eröffnet wird, mit folgendem wesentlichen Regelun...