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ASoK 6, Juni 2005, Seite 200

Zumutbarer Verbrauch von offenem Urlaub während der Kündigungsfrist

Dr. Wolfgang Höfle

Zumutbarer Verbrauch von offenem Urlaub während der Kündigungsfrist (§ 10 UrlG)

OGH 9 ObA 2/05t vom , ARD 5585/4/2005.

Den Arbeitnehmer trifft die Obliegenheit, nach Ausspruch der Kündigung offene Urlaubsansprüche in einem ihm zumutbaren Ausmaß zu verbrauchen. Beträgt die Vertragsdauer vom Ausspruch der Kündigung bis zum Ende des Dienstverhältnisses fast fünf Monate, bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wiederholt den Verbrauch des noch offenen Urlaubsanspruchs von 91 Werktagen an und ist der Verbrauch dem Arbeitnehmer nicht aus persönlichen oder sonst objektiv anzuerkennenden Gründen unmöglich, bewegt sich die Auffassung, ein Urlaubskonsum im Ausmaß von 35 Werktagen wäre zumutbar gewesen, noch im vertretbaren Rahmen. Ein Verbrauch des gesamten offenen Resturlaubs während der Kündigungsfrist ist jedoch nicht zumutbar, weil dies auf eine einseitige Bestimmung der Urlaubszeit durch den Arbeitgeber hinausliefe, die dem Gesetz klar widerspricht.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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