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ASoK 6, Juni 2005, Seite 189

Der Arbeitsraum

Der Arbeitsraum muss Arbeitnehmerschutzbestimmungen entsprechen

Dr. Hans Trattner

Die Arbeitsstättenverordnungsieht vor, wie ein Arbeitsraum beschaffen sein muss bzw. welchen Anforderungen ein Arbeitsraum zu entsprechen hat. Sobald ein Arbeitsraum als Arbeitsstätte verwendet wird, d. h. darin Arbeitnehmer beschäftigt werden, müssen diese Voraussetzungen erfüllt werden.

Im Folgenden sollen alle Voraussetzungen behandelt werden, welche ein Arbeitsraum aufzuweisen hat.

Was sind Arbeitsräume?

Zunächst erhebt sich die Frage, was unter einem Arbeitsraum zu verstehen ist. Der Begriff "Arbeitsraum" ist in § 1 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) geregelt; obwohl einerseits die AAV bereits aus dem Jahre 1983 stammt und andererseits mit dem ASchG die AAV großteils aufgehoben wurde, sind aufgrund von Übergangsbestimmungen im ASchG weiterhin noch einige Punkte der AAV in Geltung, so auch § 1.

§ 1 Z 1 und 2 AAV:

• Räume, in denen ständige Arbeitsplätze (bzw. mindestens ein ständiger Arbeitsplatz) eingerichtet sind.

• Wann ist ein Bereich ein ständiger Arbeitsplatz?

- Wenn Arbeitnehmer dort arbeiten,

- entsprechend der Zweckbestimmung des Raumes,

- im regulären Betriebsablauf.

• Was ist ein ständiger Arbeitsplatz?

- Bereiche, in denen Arbeitnehmer entweder an 30 oder mehr Tagen im Jahr beschäftigt sind oder

- Bereiche, in denen Arbeitn...

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