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OGH: Entlassung / leitende Angestellte
•1. An Angestellte in leitender Stellung sind im Zusammenhang mit der Verwirklichung des Tatbestandes der Vertrauensunwürdigkeit im Sinne des § 27 Z 1 AngG strengere Anforderungen zu stellen.
•2. Ein Verkaufsleiter, der entgegen der ausdrücklichen Weisung, Fahrzeuge nur mehr gegen vorherige Bezahlung ins Ausland auszuliefern, mehrere Fahrzeuge gegen Vorlage des bloßen Überweisungsauftrags ausliefert, und - nachdem sich die Überweisungsaufträge als gefälscht herausstellen und die ausgelieferten Fahrzeuge nicht mehr vorgefunden werden - versucht, diese Vorfälle zu verschleiern, verwirklicht den Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit.
•3. Gemäß § 1331 ABGB ist bei grob fahrlässiger Zufügung eines Schadens auch der entgangene Gewinn zu ersetzen. Diese Rechtsfolge wird auch im Schutzbereich des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes ausgelöst. - (§ 27 Z 1 AngG; § 2 DHG; § 1331 ABGB)
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