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Änderungen im Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz
Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden - (RV 853 BlgNR 22. GP)
1. Ausgangslage
Seit dem effektiven In-Kraft-Treten des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes (BMVG) - das BMVG gilt für Arbeitsverhältnisse, deren vertraglich vereinbarter Beginn nach dem liegt - sind bereits mehr als zwei Jahre vergangen. Um die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des BMVG in ihrer Gesamtheit erfassen und nutzen zu können, wurde eine Evaluierung des BMVG vorgenommen. Ziel der Evaluierung ist, die Erfahrungen aus der Praxis aufzugreifen und entsprechende Lösungsansätze für allfällige Probleme bei der Anwendung des Gesetzes zu entwickeln.
Im Laufe der Evaluierung hat sich ergeben, dass die Nichtweiterleitbarkeit von Abfertigungsbeiträgen wegen einer fehlenden Auswahl einer MV-Kasse das dringlichste Problem darstellt und so rasch wie möglich einer Lösung zugeführt werden muss. Insoweit zwar durch den Arbeitgeber Abfertigungsbeiträge an den Krankenversicherungsträger überwiesen werden, aber noch kein Bei...