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ASoK 5, Mai 2005, Seite 150

Für "Langzeitversicherte": Pensionsantritt noch mit 60/55 ohne Abschlag möglich!

Die so genannten "Hackler-Pensionen" ermöglichen den vorzeitigen Pensionseintritt weiterhin schon ab 60 (Männer) bzw. 55 (Frauen) zu besonders günstigen Bedingungen

Werner Sedlacek

Mit dem Pensionsharmonisierungsgesetz („Pensionsreform 2004") sind u. a. ein „Allgemeines Pensionsgesetz" (APG) neu geschaffen und jene Änderungen des ASVG, GSVG, FSVG und BSVG vorgenommen worden, die zur Umsetzung der politischen Vorgabe, mit Vollendung des 65. Lebensjahres und Erreichen von 45 Beitragsjahren eine Pension in Höhe von 80 % des Lebensdurchschnittseinkommens aus der gesetzlichen Pensionsversicherung zu erhalten, erforderlich waren. Das Pensionsharmonisierungsgesetz ist mit seinen wesentlichsten Teilen am in Kraft getreten.

1. Drei Gruppen von Pensionisten

Nach diesen neuen Bestimmungen lassen sich die zukünftigen Pensionisten in folgende drei Gruppen einteilen:

• Für alle Versicherten, die am bereits das 50. Lebensjahr vollendet haben, d. h., vor dem geboren sind, ist - mit den wenigen nachstehenden Ausnahmen - ausschließlich das bisher auf Basis der Pensionsreform 2003 in Geltung gestandene Pensionsrecht („Altrecht") anzuwenden. Dies gilt - geschlechtsneutral - sowohl für Männer als auch für Frauen.

Die Ausnahmen von diesem Grundsatz bestehen darin, dass vom neuen Pensionsrecht („Neurecht") sowohl die Schwerarbeits- als auch die Korridorpension, eine geringere Verlustdeckelung sowie die nochmals für den Pension...

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