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Durchsetzung einer Lohnzettelausstellung
• Durchsetzung einer Lohnzettelausstellung (§ 84 EStG)
.
Die Beischaffung eines Lohnzettels ist von der zuständigen Abgabenbehörde zu verfügen, eine gerichtliche Klagbarkeit liegt nicht vor. Ähnliches wurde bereits für den Fall der Arbeitsbescheinung (§ 46 Abs. 4 AlVG) entschieden.
S. 141Anm.: Der Arbeitnehmer muss also versuchen, über die Finanzbehörde zu einem Lohnzettel zu kommen. Die Finanzbehörde kann freilich nur dann einen Lohnzettel anfordern, wenn ein lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis vorgelegen ist.