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ASoK 4, April 2005, Seite 140

Durchsetzung einer Lohnzettelausstellung

Dr. Wolfgang Höfle

Durchsetzung einer Lohnzettelausstellung (§ 84 EStG)

.

Die Beischaffung eines Lohnzettels ist von der zuständigen Abgabenbehörde zu verfügen, eine gerichtliche Klagbarkeit liegt nicht vor. Ähnliches wurde bereits für den Fall der Arbeitsbescheinung (§ 46 Abs. 4 AlVG) entschieden.

S. 141Anm.: Der Arbeitnehmer muss also versuchen, über die Finanzbehörde zu einem Lohnzettel zu kommen. Die Finanzbehörde kann freilich nur dann einen Lohnzettel anfordern, wenn ein lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis vorgelegen ist.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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