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OGH: Betriebsübergang
•Der Gesamtgesellschafterwechsel der Inhabergesellschaft eines Unternehmens führt nicht zu einem Betriebsübergang im Sinne der Betriebsübergangsrichtlinie 77/187/EWG bzw. § 3 AVRAG. - (§ 3 AVRAG; Art. 2 der Richtlinie 77/187/EWG)
„Mangels eines Betriebsüberganges ist aber dann auch das Kündigungsverbot (RIS-Justiz RS 0102122) des § 3 AVRAG nicht anzuwenden. Es mag nun Fälle geben, in denen von den Beteiligten zwecks Umgehung dieses Kündigungsverbotes andere Wege S. 116gesucht werden, um unter Vermeidung eines formellen Betriebsüberganges ein vergleichbares Ergebnis der Unternehmensübertragung zu erzielen. Doch kann diese - theoretische - Möglichkeit nicht dazu führen, einen Gesamtgesellschafterwechsel generell dem Inhaberwechsel gleichzusetzen und dabei etwa die für ‚echte' Betriebsübergänge geltende Behauptungs- und Beweislastumkehr bei übergangsnahen Kündigungen (RIS-Justiz RS 0108456) auch auf einen solchen Wechsel der Gesellschafter anzuwenden. Da im hier vorliegenden Fall von der Klägerin weder behauptet noch erwiesen wurde, dass der Gesellschafterwechsel deshalb erfolgte, um das bei einem Betriebsübergang mit Inhaberwechsel bestehende Kündigungsverbot zu umgehen, können Erwägungen über eine Ausdehnung des Sch...