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Begünstigte Auslandstätigkeit
• Begünstigte Auslandstätigkeit (§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG)
ARD 5562/16/2005: .
Werden umfangreiche Adaptierungsarbeiten durch tschechische Mitarbeiter und tschechische Firmen erbracht und zwecks Überwachung und Koordinierung dieser Arbeiten zwei österreichische Arbeitnehmer nach Tschechien entsandt, so sind für die Bezüge der beiden Dienstnehmer keine Lohnabgaben zu entrichten.