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ASoK 3, März 2005, Seite 110
Ausgleichstaxe 2005
• Ausgleichstaxe 2005 (§ 9 Abs. 2 BEinStG)
BGBl. II Nr. 536/2004 vom .
Für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre: 201 Euro monatlich.