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Ermittlung des Einkommens bei selbstständiger Erwerbstätigkeit
•Ermittlung des Einkommens bei selbstständiger Erwerbstätigkeit (§ 36a Abs. 7 AlVG)
ARD 5545/20/2004: .
Die Beschäftigung aufgrund eines freien Dienstvertrages stellt eine selbstständige Erwerbstätigkeit i. S. d. § 12 Abs. 3 lit. b und Abs. 6 lit. c AlVG dar. Ist ein Einkommensteuerbescheid nicht ergangen, gilt bei durchgehender selbstständiger Erwerbstätigkeit des Versicherten als monatliches Einkommen ein Zwölftel des sich ergebenden Jahreseinkommens.
Wird bei dieser Berechnung trotz Zusammenrechnung der Einkünfte aus zwei freien Dienstverhältnissen die monatliche Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten, liegt Arbeitslosigkeit auch dann vor, wenn die summierten Einkünfte in zwei einzelnen Monaten die Geringfügigkeitsgrenze überstiegen haben.