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Probleme der Mehrfachversicherung
• Probleme der Mehrfachversicherung
DRdA 6/2004, 523 - 531: Artikel von Michaela Windisch-Graetz.
Einige interessante Passagen aus dem Artikel: Notare sind von der Pensionsversicherung im GSVG und BSVG ausgenommen. Ärzte mit Ruhegenussanspruch sind von der Pensionsversicherung im FSVG ausgenommen. Ein Mehrfachversicherter hat auch dann ein Wahlrecht in der Krankenversicherung zwischen ASVG und GSVG, wenn er im GSVG auf Grund einer Differenzvorschreibung keine Beiträge mehr bezahlen muss. Die Regelungen, dass Mehrfachversicherte nicht geldleistungsberechtigt sind bzw. nur bei Bezahlung des Zusatzbeitrages und Verzicht auf die Zehntelregelung in die Geldleistungsberechtigung kommen, seien verfassungswidrig.