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ASoK 3, März 2005, Seite 109

Im Bundesgesetzblatt II veröffentlichte Verordnungen und Kundmachungen

Mag. Annemarie Masilko und Mag. Carina Milisits

1. Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über die Ausnahme der Mitglieder der Kammer der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, BGBl. II Nr. 522/2004, sowie

Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über die Ausnahme der ZiviltechnikerInnen von der Pflichtversicherung in
der Pensionsversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, BGBl. II Nr. 534/2004:

Mit Bescheid des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom , GZ 21.130/21-2/99, wurde die Ausnahme der freiberuflich tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung gemäß § 5 GSVG festgestellt. Für die Berufsgruppe der freiberuflich tätigen Architekten/Architektinnen bzw. Ingenieurkonsulenten/Ingenieurkonsulentinnen erfolgte diese Feststellung mit Bescheid des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom , GZ. 21.230/35-2/99.

Mit Erkenntnis vom , V 121/2003, hat der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen, dass der Bescheid vom , GZ 21.230/35-2/99, als Verordn...

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