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Finanzausgleichsgesetz 2005 - FAG 2005 und Änderung sonstiger Gesetze (BGBl. I Nr. 156/2004)
Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2005 wird für die Jahre 2005 bis 2008 der Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden neu geregelt. Neben finanzrechtlichen Regelungen und der Einschränkung der Leistungsverpflichtung der Krankenversicherungsträger bei der Finanzierung von Brillen und sonstigen Sehbehelfen enthält dieses Gesetzespaket u. a. auch eine Anhebung der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung um 0,1 %. Diese Anhebung ist mit in Kraft getreten und tritt mit Ablauf des außer Kraft; sie gilt daher befristet für die Jahre 2005 bis 2008.