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ASoK 2, Jänner 2005, Seite 075

OGH: Krankenversicherung

Für das Vorliegen eines „Arbeitsverdienstes" im Sinne des § 162 ASVG ist maßgebend, dass er aus einem unselbständigen Beschäftigungsverhältnis erzielt wird, also einer Tätigkeit entspringen muss, die an sich der ASVG-Krankenversicherung unterliegt. ­ (§ 162 ASVG)

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Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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