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Trischberger: Liebe Leserinnen und Leser,
wie lassen sich Unternehmenszusammenschlüsse bilanziell adäquat abbilden? Über die ohnehin schon bestehende Komplexität derartiger Transaktionen können in der Unternehmenspraxis aufgrund verwickelter Erwerbskonstellationen noch diffizilere Fragestellungen entstehen, so wenn der rechtliche Erwerber aus wirtschaftlicher Perspektive das erworbene Unternehmen darstellt. In Rede steht hier insbesondere der (übrigens dem deutschen HGB gänzlich unbekannte) sog. „umgekehrte Unternehmenserwerb“ – bevorzugt etwa aus steuerlichen Gründen oder zur schnellen und kostengünstigen Erlangung eines Börsenzugangs. In dieser Konstellation erwirbt beispielsweise ein börsennotiertes Unternehmen die Stimmrechtsmehrheit an einem nicht-börsennotierten Unternehmen, und die Altanteilseigner des nicht-börsennotierten Unternehmens erhalten die Mehrzahl der Stimmrechte des neu gebildeten Konzerns. Aus wirtschaftlicher Sicht wird das rechtlich erworbene Unternehmen nach IFRS 3 als Erwerber identifiziert.
[i]Verträge – hier steckt der Teufel im Detail
Anschaulich, anhand eines konkreten Fallbeispiels zeigen Christian Landgraf, David Shirkhani und Jan-Niklas Meese die Besonderheiten. Aber Achtung! Tritt in Folgeperioden ein Verlust der Beherrschung des Konzerns...