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Abfertigungsansprüche nach der Pensionsharmonisierung
• Abfertigungsansprüche nach der Pensionsharmonisierung (§ 23 AngG)
BGBl. I Nr. 143/2004 vom .
Abfertigungsanspruch auch bei Selbstkündigung i. Z. m. Schwerarbeits- und Korridorpension wie bei sonstigen vorzeitigen Alterspensionen aber nur bei mindestens 10-jähriger Betriebszugehörigkeit. Wenn Dienstgeber einer einvernehmlichen Auflösung zustimmen, weil der Dienstnehmer eine Korridorpension beanspruchen will, droht die Bezahlung eines „Malus" (siehe oben).