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ASoK 2, Jänner 2005, Seite 67

Abfertigungsansprüche nach der Pensionsharmonisierung

Dr. Wolfgang Höfle

Abfertigungsansprüche nach der Pensionsharmonisierung (§ 23 AngG)

BGBl. I Nr. 143/2004 vom .

Abfertigungsanspruch auch bei Selbstkündigung i. Z. m. Schwerarbeits- und Korridorpension ­ wie bei sonstigen vorzeitigen Alterspensionen aber nur bei mindestens 10-jähriger Betriebszugehörigkeit. Wenn Dienstgeber einer einvernehmlichen Auflösung zustimmen, weil der Dienstnehmer eine Korridorpension beanspruchen will, droht die Bezahlung eines „Malus" (siehe oben).

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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