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ASoK 2, Jänner 2005, Seite 62

Rückkehr zum Erstattungsfondssystem über Umwege?

Zuschuss für die Dienstgeber nach § 53b ASVG als Vergütung für die Entgeltfortzahlung

Dr. Nora Melzer-Azodanloo

Als mit dem ASRÄG 2000, BGBl. I Nr. 44/2000, die Ungleichbehandlung zwischen Arbeitern/-innen und Angestellten im Bereich der Entgeltfortzahlung großteils abgeschafft wurde, verschwand gleichzeitig auch der sog. Erstattungsfonds. Dieser bei den Krankenversicherungsträgern errichtete Fonds sorgte für eine Umverteilung des Entgeltfortzahlungsrisikos, indem jene AG, deren AN durch Krankheit oder Unfall dienstverhindert waren, die ausgezahlten Entgeltfortzahlungsbeträge (ab einer bestimmten Betriebsgröße nur teilweise) rückvergütet erhielten. Die finanzielle Belastung der AG bei gesundheitlich bedingtem Ausfall der AN war gemildert, ebenso der Druck auf die AN, vorschnell ihre Arbeit wieder aufzunehmen, und nicht zuletzt sorgten die Kontrollen der AN durch die Krankenkasse für entsprechendes Verhalten im Krankenstand. Eine Institution, deren Abschaffung sowohl von AG- als auch AN-Seite durchaus bedauert wurde.

Daher verwundert es nicht, dass kurze Zeit nach Abschaffung des Fonds dieser in etwas gewandelter Form ein schnelles Comeback erleben sollte. Mit dem HWG 2002, BGBl. I Nr. 155/2002, wurde nämlich ein § 53b ins ASVG eingefügt, dem zufolge den DG Zuschüsse aus Mitteln der Unfallversiche...

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