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ASoK 2, Jänner 2005, Seite 57

Sind Krankenversicherungsträger Unternehmen i. S. d. Wettbewerbsrechts?

Eine kritische Analyse des EuGH-Urteils AOK Bundesverband

Univ.-Prof. Dr. Beatrix Karl

Die wettbewerbsrechtliche Unternehmenseigenschaft von Sozialversicherungsträgern war schon mehrmals Gegenstand von EuGH-Urteilen.Diesen Urteilen ist gemeinsam, dass es jeweils um das Anbieten von Versicherungsleistungen gegangen ist. Der EuGH hat den Trägern nicht von vornherein die Unternehmenseigenschaft abgesprochen. Es sind vielmehr ihre einzelnen Aktivitäten primär dahingehend beurteilt worden, ob es sich dabei um soziale oder um wirtschaftliche Tätigkeiten handelt. Gerade im Bereich der Krankenversicherung treten die Träger aber nicht nur als Anbieter von Versicherungsleistungen, sondern auch als Nachfrager nach Gesundheitsleistungen auf. Im Urteil AOK Bundesverband hat sich der EuGH erstmals ausdrücklich mit der Frage befasst, ob Krankenversicherungsträger bei dieser Nachfragetätigkeit am Gesundheitsmarkt als Unternehmen im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts anzusehen sind.

1. Das EuGH-Urteil AOK Bundesverband

Im Urteil AOK Bundesverband ist es um die deutsche Festbetragsregelung gegangen. Nach dieser Regelung setzen die Kassenverbände gemeinsam und einheitlich die Festbeträge für Arzneimittel fest. Diese Festbeträge stellen den jeweiligen Höchstpreis dar, zu dem die ihr...

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