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ASoK 1, Jänner 2005, Seite 29

OGH: Entlassung

1. Entlassungsgründe können auch während eines schwebenden Anfechtungsverfahrens verwirklicht werden und berechtigen den Arbeitgeber zu einer Eventualentlassung.

2. Der Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit ist verwirklicht, wenn ein Arbeitnehmer, der für die Planung und Errichtung eines Kraftwerkes zuständig gewesen war, zwei Jahre, nachdem er wegen seiner illoyalen und kontraproduktiven Vorgangsweise vom Projekt abgezogen worden war, in der Hoffnung auf finanzielle Großzügigkeit des Arbeitgebers im Verlauf des eigenen Kündigungsanfechtungsverfahrens eine „Sachverhaltsdarstellung" verfasst hat, in der er massive Vorwürfe gegen den Vorstand des Arbeitgebers erhebt, die er zuvor weder gegenüber den Vorstandsmitgliedern noch gegenüber den Mitgliedern des Aufsichtsrates des Arbeitgebers geäußert hat, und diese Darstellung im Wege über Bekannte an die Staatsanwaltschaft weiterleitete, was zu einem Ermittlungsverfahren gegen zehn Beschuldigte, darunter den Vorstand des Arbeitgebers führte, das aber letztlich, nachdem dem Arbeitgeber Kosten von rund acht Millionen Schilling entstanden waren, eingestellt wurde, weil in keinem Fall strafrechtlich relevante Verdachtsmomente gegeben waren. ...

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