zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 1, Jänner 2005, Seite 28

OGH: Entlassung

Leitet eine Arbeitnehmerin entgegen einem generellen Verbot und einer Ermahnung durch einen Vorgesetzten gelegentlich auf ihrem Arbeitsplatz einlangende „Spaß-E-Mails" etwa ein bis zwei Mal pro Woche an Arbeitskollegen weiter, so stellt dies unter Berücksichtigung der sonst unbeanstandeten zwanzigjährigen Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin keinen Entlassungsgrund dar. - (§ 27 Z 1 AngG)

()

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
Daten werden geladen...