zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 1, Jänner 2005, Seite 27

OGH: Entgeltfortzahlung

Unter Arbeitsverhinderung im Sinne des § 5 EFZG ist nur jene Arbeitsverhinderung zu verstehen, die zum Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung bereits vorlag. Eine Ausnahme wäre nur dann zu machen, wenn die zweite Arbeitsverhinderung sich zumindest teilweise als Folge der ersten Arbeitsverhinderung darstellt. - (§ 5 EFZG)

()

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
Daten werden geladen...