Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 1, Jänner 2005, Seite 024

Lohnnebenkosten für wesentlich beteiligten GmbH-Geschäftsführer - Änderung der Rechtsprechung

Dr. Wolfgang Höfle

Lohnnebenkosten für wesentlich beteiligten GmbH-Geschäftsführer - Änderung der Rechtsprechung (§ 41 FLAG)

SWK-Heft 1/2005, S 24 ff., Artikel von Wolf-Dieter Arnold.

Der Autor behandelt die Entscheidung des , verstärkter Senat). Nach diesem Erkenntnis soll es nunmehr für die Frage der DB-Pflicht nicht mehr auf drei Kriterien (betriebliche Eingliederung, Unternehmerwagnis, laufende Entgeltzahlung), sondern nur noch auf ein Kriterium (betriebliche Eingliederung) ankommen. Die betriebliche Eingliederung liegt aber nach der bisherigen Judikatur zu wesentlich beteiligten Geschäftsführern schon dann vor, wenn auf Dauer eine kontinuierliche Leistung erbracht wurde.

Anmerkung: Möglicherweise ist es der Wille des VwGH, für sämtliche wesentlich beteiligten Geschäftsführer die Lohnnebenkosten-Pflicht zu begründen. Zwei Punkte möchte ich jedoch hervorheben:

Aus der bisherigen Rechtsprechung ergibt sich m. E. nicht, dass jedenfalls eine betriebliche Eingliederung vorliegt, wenn über einen längeren Zeitraum hinweg die Geschäftsführung ausgeübt wird. Z. B. hat der VwGH (, 2001/14/0219) zur Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers folgende Au...

Daten werden geladen...