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ASoK 1, Jänner 2005, Seite 024

Kammerumlagen 2005

Dr. Wolfgang Höfle

Kammerumlagen 2005 (§ 122 Abs. 7 WKG)

ARD 5551/3/2004: WKÖ vom .

Gesenkt wird ab der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (= DZ) in Oberösterreich bzw. in der Steiermark um jeweils 0,02 % auf 0,36 % bzw. 0,42 %.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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