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ASoK 1, Jänner 2005, Seite 23

Durchschnitt vom Durchschnitt beim Urlaubs- oder Krankenentgelt?

Dr. Wolfgang Höfle

Durchschnitt vom Durchschnitt beim Urlaubs- oder Krankenentgelt? (§ 6 Abs. 3 UrlG; § 3 Abs. 3 EFZG; § 8 Abs. 1 AngG)

ARD 5550/10/2004: Basis-Wissen.

S. 24Ein Arbeitnehmer hat während seines Urlaubs Anspruch auf das Entgelt, das er verdient hätte, wenn er gearbeitet hätte (Ausfallsprinzip). Das Ausfallprinzip gilt auch für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für Arbeiter nach dem EFZG. Welches Entgelt nach dem Ausfallprinzip zu zahlen ist, ist u. a. in den beiden General-Kollektivverträgen zum Urlaubsentgelt und zum Krankenentgelt geregelt. Gehören zum grundsätzlichen anzuwendenden 13-wöchigen Beobachtungszeitraum Zeiten, in denen der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat, sind diese Zeiten als neutral zu werten (Anm. des Autors: Beobachtungszeitraum bleibt aber offensichtlich gleich).

Bei Angestellten erfolgt die Berechnung des Krankenentgelts hingegen nicht nach dem Ausfallsprinzip, sondern nach dem Bezugsprinzip. Der Angestellte behält den Anspruch auf jenes Entgelt, das er vor der Dienstverhinderung bezogen hat (auch Berücksichtigung der Überstunden, i. d. R. des letzten Jahres vor der Dienstverhinderung).

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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