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Ermessen ohne Grenzen?
Jüngere Judikatur zur Anfechtung von Ermessensentscheidungen
Anlässlich der jüngsten Entscheidung des Obersten Gerichtshofes über die Überprüfbarkeit von Ermessensentscheidungen möchte der Autor auf die Problematik, die in diesem Gebiet beinhaltet ist, näher eingehen.
Bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom waren Ermessensentscheidungen auf dem Gebiet der Sozialversicherung nahezu unanfechtbar. Dabei wurde argumentiert, dass ja kein Anspruch des Versicherten auf eine Ermessensleistung besteht und somit die Klagslegitimation für ein die jeweilige Ablehnung des Versicherungsträgers bekämpfendes Rechtsmittel fehlt. Nunmehr hat das Höchstgericht in Abkehr von der früheren Rechtsprechung die Beschreitung des Rechtsweges auch für Ermessensentscheidungen für zulässig erklärt. So ergingen Bescheide über Unfallverhütungsmaßnahmen, Maßnahmen der Krankheitsverhütung, Erhöhung der Versehrtenrenten nach § 205 Abs. 3 ASVG oder Maßnahmen der Rehabilitation in der Krankenversicherung
nach § 154a ASVG, durch die jeweils in Ausübung des Ermessens des Versicherungsträger die Anträge abgelehnt wurden. Mit der oben genannten Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof ausgesprochen, dass der Versicherte zwar im Bereich dieser Maßnahmen keinen individuellen Rechtsanspruch auf Leist...