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ASoK 1, Jänner 2005, Seite 12

Zuschuss zur Entgeltfortzahlung an Arbeitnehmer auch bei Krankheit

Klein- und Mittelbetriebe erhalten ab 2005 einen Zuschuss zur Entgeltfortzahlung

Dr. Thomas Neumann

Als teilweise Vergütung des Entgeltfortzahlungsaufwandes, der den Dienstgebern aufgrund von Krankheit ihrer Dienstnehmer erwächst, zahlt die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bzw. die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)einen Zuschuss zur Entgeltfortzahlung von 50 Prozent an die Dienstgeber. Von dieser Neuregelung sind alle Krankenstandstage umfasst, die nach dem eintreten werden.

Bisher konnten an die Dienstgeber Zuschüsse aus Mitteln der Unfallversicherung zur teilweisen Vergütung des Aufwandes für die Entgeltfortzahlung im Sinne des § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) an Dienstnehmer, die bei der AUVA oder der VAEB unfallversichert sind, nach Unfällen (Arbeits- wie auch Freizeitunfällen) geleistet werden. Da gerade Krankenstände bei Kleinbetrieben immer wieder zu finanziellen - manchmal sogar existenzbedrohenden - Problemen führen und die in der AUVA budgetierten Mittel für die Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung bei Unfällen nicht ausgeschöpft worden sind (rund 70 Mio. Euro Überschuss), soll nunmehr auf Anregung der Wirtschaftskammer Österreich der Zuschuss zur Entgeltfortzahlung auf lang andauernde und betriebsgefährdende Krankheitsfälle ausgedehnt werden.

1. Wer erhält den Zuschuss...

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