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Entsendung von Arbeitnehmern
Dienstleistungsfreiheit versus Arbeitnehmerschutz im Rahmen der Arbeitnehmerentsendung
Zur Problematik der Entsendung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten im Rahmen der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung hat der Europäische Gerichtshof in seinen Urteil vom , Rs. C-445/03, Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Großherzogtum Luxemburg, eine richtungsweisende Entscheidung getroffen, die auch für andere Mitgliedstaaten von Bedeutung ist. Wie in der ASoK-Ausgabe 12/2004 ausführlich erörtert, sehen sich heimische Unternehmen bei der Entsendung von drittstaatsangehörigen Arbeitnehmern nach Deutschland mit einer Vielzahl von Melde- und Nachweispflichten konfrontiert. Als besonders problematisch stellt sich dabei das Erfordernis einer mindestens einjährig durchgehenden Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen im Unternehmen dar. Diese Voraussetzung für die Erteilung des sog. "Vander-Elst-Visums" ist in Branchen mit unregelmäßigem Beschäftigungsverlauf nicht oder nur sehr schwer zu erfüllen.
Luxemburger Beschränkungen verstoßen gegen Art. 49 EGV
Gemäß einer Verordnung des Großherzogtums Luxemburg aus dem Jahre 1972 dürfen Drittstaatsangehörige nur mit vorheriger Genehmigung einer Beschäftigung in Luxemburg nachgehen. In Ausnahmefällen ist eine kollektiv...