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OGH: IESG/Gesellschafter-Arbeitnehmer
•1. Nach der Entscheidung des können die oberstgerichtlichen Überlegungen zur Qualifikation nicht eingeforderter Entgeltansprüche des Gesellschafter-Arbeitnehmers als Eigenkapital ersetzende Darlehen für den Bereich des IESG aus europarechtlicher Sicht nicht aufrechterhalten werden.
•2. Sind Ansprüche eines Gesellschafter-Arbeitnehmers nach österreichischem Recht als Eigenkapital ersetzend zu qualifizieren, sind sie nach nationalem Recht nicht gesichert.
•3. Gemäß Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 80/987/EWG haben die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit vorbehaltlich des Art. 4 Garantieeinrichtungen die Befriedigung der nicht erfüllten Ansprüche der Arbeitnehmer aus Arbeitsverträgen oder Arbeitsverhältnissen, die das Arbeitsentgelt für den vor einem bestimmten Zeitpunkt liegenden Zeitraum betreffen, sicherstellen. Dieser Zeitpunkt kann unter anderem gemäß Abs. 2 des genannten Artikels jener des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers sein. Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie räumt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, die in Art. 3 vorgesehene Zahlungspflicht der Garantieeinrichtungen zu begrenzen. Machen die Mitgliedstaaten von dieser Mö...