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ASoK 11, Oktober 2004, Seite 405

Sozialversicherungsänderungsgesetz 2004 (3. SVÄG 2004, 63. Novelle zum ASVG), Organisationsstruktur des Hauptverbandes

Dr. Helwig Aubauer und Dr. Thomas Neumann

Ministerialentwurf vom ; Begutachtung bis .

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom , G 222/02 u. a., die Strukturreformen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger der 58. ASVG-Novelle in einigen Punkten aufgehoben. Nunmehr muss die Organisationsstruktur bis Ende 2004 den Erfordernissen der Verfassung angepasst werden. Dies soll anhand folgender Leitlinien umgesetzt werden:

Verwaltungskörper: Die Verwaltungskörper sollen auf zwei Gremien reduziert werden, die Trägerkonferenz, die rechtsetzende und kontrollierende Funktion hat, sowie den Verbandsvorstand, der für die Geschäftsführung zuständig ist. Die Bürogeschäfte sollen durch das Verbandsmanagement geführt werden, das aus einem leitenden Angestellten und seinen drei Stellvertretern besteht. Weitere Gremien im Hauptverband, die jedoch keine Verwaltungskörper sind, sind die Controllinggruppe und das Sozial- und Gesundheitsforum Österreich.

Die Organisation im Detail:

Trägerkonferenz: Die Trägerkonferenz besteht aus den Obmännern und den ersten Obmann-Stellvertretern/-innen der Sozialversicherungsträger, aus den Obmann und Stellvertretern/-innen der größten Betriebskrankenkasse und aus drei Seniorenvertret...

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