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ASoK 11, Oktober 2004, Seite 404

Änderung der Arbeitszeitrichtlinie

Dr. Helwig Aubauer und Dr. Thomas Neumann

Vorschlag der Kommission zur Änderung der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, Brüssel, den , KOM (2004) 607.

Die Richtlinie 2003/88/EG sieht hinsichtlich zweier Bestimmungen (Abweichungsmöglichkeiten vom Bezugszeitraum für die wöchentliche Höchstarbeitszeit nach Art. 17 und 18 und Opt-out-Klausel zur wöchentliche Höchstarbeitszeit nach Art. 22) die Notwendigkeit einer Überprüfung vor dem (!) vor. Weiters ist der Richtlinienvorschlag als Reaktion auf die Urteile des EuGH in den Rechtssachen SIMAP und Jaeger zu sehen. In beiden Urteilen geht es um die Frage, inwieweit die persönliche Anwesenheit von Ärzten in Gesundheitseinrichtungen im Rahmen eines Bereitschaftsdiensts per se als Arbeitszeit anzurechnen ist. Der Richtlinienvorschlag enthält vier Kernpunkte:

Arbeitsbereitschaft (Art. 2 und 2a): Es werden mit dem Vorschlag zwei neue Definitionen eingeführt, nämlich „Bereitschaftsdienst" und „inaktive Zeit während des Bereitschaftsdienstes".

Bereitschaftsdienst ist jene Zeit, in der der Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz zur Verfügung stehen muss, um auf Aufforderung des Arbeitgebers seine Tätigkeit ausüben oder seine Aufgaben wahrnehmen zu können. In...

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