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ASoK 11, Oktober 2004, Seite 402

Zulässige Berechnung der Provision nach Abzug der SV-Beiträge des Dienstgebers

Dr. Wolfgang Höfle

Zulässige Berechnung der Provision nach Abzug der SV-Beiträge des Dienstgebers (§ 539 ASVG)

ARD 5533/12/2004: 9 Ob A 148/03 k.

Es liegt keine Umgehung vor, wenn der Dienstgeber vor Abschluss des Dienstvertrages die mit der Beschäftigung des Dienstnehmers verbundenen finanziellen Lasten abschätzt und sodann nach Maßgabe der ihm tragbar erscheinenden Gesamtsumme den nach Abzug der Dienstgeberanteile verbleibenden Betrag dem Dienstnehmer als Entgelt anbietet.

Anmerkung: Diese von einem arbeitsrechtlichen Höchstgericht gefällte Entscheidung ist für die Praxis deswegen von großer Bedeutung, weil manchmal die Höhe von Werkvertrags-Honoraren unter der Bedingung vereinbart wird, dass von den Behörden kein Dienstverhältnis unterstellt wird. Erfolgt eine Nachforderung durch eine Behörde, gilt - diesen Vereinbarungen entsprechend - das Honorar als für den Auftraggeber kostenneutral vereinbart. Wenn auch zuzugeben ist, dass ein solcher Sachverhalt nicht ganz mit dem vom OGH entschiedenen Fall übereinstimmt, liegt er wertungsmäßig schon sehr nahe bei diesem, zumal es im Anlassfall nicht nur um Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung, sondern auch um andere Lohnnebenkosten ging. Eine so...

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