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ASoK 11, Oktober 2004, Seite 395

Der Begriff der Erwerbsunfähigkeit im EStG und im GSVG

Gegenüberstellung nach dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht

MMag. Dr. Martin Rieder

Das Sozialversicherungsrecht und das Steuerrecht haben sehr viele Berührungspunkte. Trotzdem kann es passieren, dass ein und derselbe Begriff unterschiedlich in den Gesetzen verwendet wird. Diese Unterscheidungen führen häufig zu Verwirrung und können unter Umständen zu einer völlig unterschiedlichen Beurteilung eines Falles führen. Es ist allerdings zu bemerken, dass die Sozialversicherungsgesetzgebung immer mehr Bedacht auf die steuerlichen Regelungen nimmt: Beispielsweise knüpfen die so genannten „Neuen Selbständigen" im GSVG direkt an die Bestimmungen der §§ 22, 23 EStGan. Oder die Befreiung für Kleingewerbetreibende knüpft an die Grenze für Kleinunternehmer im § 6 Abs. 1 Z 27 UStGan.

Eine „umgekehrte Maßgeblichkeit" wurde jetzt im Steuerrecht etwas entschärft: der Begriff der Erwerbsunfähigkeit. Im Folgenden soll ein Überblick über die geltende Rechtslage aufbereitet werden.

1. Der Begriff der Erwerbsunfähigkeit im EStG

1.1. Gesetzesstellen im EStG

Der Begriff der Erwerbsunfähigkeit findet sich im EStG insgesamt in drei Gesetzesstellen:

1.1.1. Begünstigung des Hauptwohnsitzes

Im § 24 EStG werden die Veräußerungs-/Aufgabegewinne definiert und deren Berechnung festgelegt. Im Abs. 6 leg. cit. wird eine allfällige Begünstigung von Tei...

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