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Zur Diensteinteilung und Abgeltung von Abwesenheitszeiten bei schwankendem Beschäftigungsausmaß
Dargestellt am Beispiel von Handelsangestellten
In Handelsbetrieben mit ausgeprägter Filialstruktur ergibt sich häufig das Bedürfnis, stark schwankenden Auslastungen durch variablen Einsatz der Mitarbeiter in den Filialen zu begegnen. In der Personalwirtschaft wurden diesbezüglich vereinfachende Muster für die Arbeitsplanung entwickelt, die eine sparsame Administration im Bereich der einzelnen Einheit ermöglichen sollen. Eines dieser Konzepte legt etwa einen arbeitszeitrechtlichen Durchrechnungszeitraum von 52 Wochen, kombiniert mit einer kurzfristigen, für die jeweils nächste Woche geltenden Diensteinteilung, zu Grunde. Die Abrechnung von Abwesenheitszeiten wegen Krankheit, sonstigem wichtigen Grund, Urlaub usw. wird in der Form standardisiert, dass eine Normalarbeitszeit fingiert (z. B. für den Vollzeitbeschäftigten: 40 Stunden/Woche durch sechs Arbeitstage ergibt 6 h 40 min; für den Halbtagsbeschäftigten: 20 Stunden/Woche : 6 t = 3 h 20 min) und diese pro Fehltag als Zeitguthaben verbucht wird. Im Folgenden wird geprüft, inwieweit derartige Strategien mit dem Angestelltenrecht (AngG und anwendbare Sondergesetze, Kollektivvertrag der Handelsangestellten) kompatibel sind.