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Steuerbegünstigung für Erschwerniszulagen bei stundenweiser Auszahlung
• Steuerbegünstigung für Erschwerniszulagen bei stundenweiser Auszahlung (§ 68 EStG)
ARD 5524/11/2004: .
Die vom Arbeitnehmer zu leistenden Arbeiten müssen überwiegend unter Umständen erfolgen, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Erschwernis darstellen. Der Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen muss innerhalb der jeweiligen Berufssparte gezogen werden.
Es müssen aber auch in zeitlicher Hinsicht die Tätigkeiten, die eine außerordentliche Erschwernis bilden, überwiegen. Auch bei einer stundenweisen Zahlung der Zulagen ist nicht auf die stündliche Arbeitszeit, sondern auf die im Lohnzahlungszeitraum insgesamt zu erbringende Arbeitsleistung abzustellen.
Anm. ARD: Laut Rz.1130 LStR 2002 ist die Frage des Überwiegens bei stundenweiser Zahlung von SEG-Zulagen auf die stündliche Arbeitszeit abzustellen.