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Arbeit nach Bedarf - Ein arbeits(zeit)rechtliches Problem?
• Arbeit nach Bedarf - Ein arbeits(zeit)rechtliches Problem? (§ 1151 ABGB, § 19d AZG)
WBl. 8/2004, 365 - 370: Artikel von Katharina Posch.
Die Autorin kritisiert die beiden OGH-Urteile, in denen bei einer Beschäftigung auf Abruf durchgehende Arbeitsverhältnisse festgestellt wurden. Wenn der Dienstnehmer die S. 365Möglichkeit hat, einzelne Angebote des Dienstgebers abzulehnen, plädiert die Autorin im Ergebnis für die Feststellung von einzelnen (nicht durchgehenden) Dienstverhältnissen.
Anmerkung: Der Lösungsvorschlag der Autorin entspricht m. E. auch der neueren VwGH-Judikatur. Verständlich erscheint mir allerdings die Aussage des OGH, dass eine Vereinbarung zur Arbeit auf Abruf insoweit unwirksam ist, als die Vereinbarung Ausmaß und Lage der Arbeitszeit von einem völlig der Willkür des Arbeitgebers überlassenen Angebot abhängig macht.