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Vergeblicher Schulzeitennachkauf?
• Vergeblicher Schulzeitennachkauf? (§ 70b ASVG)
SV aktuell 3/2004, 14 f.: Artikel von Wolfgang Kadensky.
Ein Rückzahlungsantrag ist auch bei jenen Versicherten möglich, die vor dem in Pension gegangen sind. Nach Ansicht des Autors sind am ehesten Pensionsbezieher betroffen, die mit mehr als 480 Versicherungsmonaten in Pension gegangen sind, und zwar umso eher, je näher die Pension zum Regelpensionsalter (65/60) zuerkannt wurde.