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ASoK 10, Oktober 2004, Seite 356

Weitere ausgewählte Fragen zum Arbeitsrecht der Hausbesorger und Hausbetreuer

Unterschiede bei arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen, Urlaubsrecht und Kündigungsrecht

Mag. Robert Brunner und Mag. Erwin Rath

Während in einem ersten Aufsatzim Wesentlichen die bestehenden Unterschiede im Hinblick auf Inhalt und Umfang der Arbeitspflicht und den Entgelt(fortzahlungs)anspruch der Hausbesorger/ Hausbetreuer dargestellt wurden, befasst sich der nachfolgende Aufsatz mit den unterschiedlichen arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen, dem Urlaubsrecht und dem Kündigungsrecht.

1. Arbeitszeitrecht

1.1. Arbeitszeit

1.1.1. Hausbesorger-Arbeitsverhältnisse

Ein wesentliches Merkmal dieser Arbeitsverhältnisse ist das weit gehende Fehlen gesetzlicher Arbeitszeitvorschriften. § 1 Abs. 2 Z 5 lit. a Arbeitszeitgesetz (AZG) nimmt nämlich Arbeitnehmer, für die das HBG gilt, aus seinem Geltungsbereich aus.

Im HBG selbst findet sich mit § 4 Abs. 5 HBG lediglich eine einzige Bestimmung, die den Schutz des Arbeitnehmers vor übermäßiger Beanspruchung (als Pendant zu den Höchstarbeitszeiten des AZG) zum Inhalt hat: Danach darf zur Hintanhaltung einer übermäßigen Beanspruchung des Hausbesorgers das Arbeitsausmaß aus den sich nach § 4 Abs. 1 und 3 HBG ergebenden Hauptpflichten nur so groß sein, dass dieses Ausmaß durch eine vollwertige Arbeitskraft unter Einhaltung der allgemein üblichen Normalarbeitszeit (also 40 Wochenstunden) regelmäßig bewältigt werden kann. §...

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