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OGH: Betriebsübergang / Gemeinde als Veräußerer
•1. Die Richtlinie 77/187/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, S. 336Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen ist gegenüber der Gemeinde als Arbeitgeberin und Veräußerin unmittelbar anzuwenden.
•2. Die Vereinbarung der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum Veräußerer verbunden mit der Vereinbarung der Weiterbeschäftigung beim Erwerber zu ungünstigeren Bedingungen ist als unzulässige Umgehung des § 3 Abs. 1 AVRAG zu werten.
•3. Die Prüfung, ob die Weiterbeschäftigung zu verschlechternden Bedingungen erfolgt, ist nicht mit einem starren Einzel- oder Gruppengünstigkeitsvergleich sondern mit einem Gesamtgünstigkeitsvergleich vorzunehmen. Sind die mit dem Arbeitnehmer abgeschlossenen Vereinbarungen nach ihrem gesamten wirtschaftlichen und rechtlichen Gehalt für ihn ebenso günstig wie die im Falle des Ex-lege-Eintritts gegebene Situtation, kann von einem unzulässigen Umgehungsgeschäft nicht mehr gesprochen werden. - (§ 3 AVRAG; Art. 1 der Richtlinie 77/187/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim...