Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schadenersatz für Unfallschäden an Privatautos
• Schadenersatz für Unfallschäden an Privatautos (§ 49 ASVG)
www.lvaktuell.at: News vom 3. 8. 2004: Protokoll über die Referentenbesprechung beim Hauptverband vom .
Im gegenständlichen Fall wurde die Kaskoversicherung vom Dienstgeber für die betrieblich genutzten Privatfahrzeuge abgeschlossen. Bei von der Kaskoversicherung geleisteten S. 332Gesamtvergütungen von Unfallschäden an Dienstnehmer, für die eine pauschal abgeschlossene Kaskoversicherung für ausschließliche Dienstfahrten mit dem Privatfahrzeug eines Dienstnehmers abgeschlossen wurde, handelt es sich um keinen Vorteil aus dem Dienstverhältnis, da der Begünstigte der Dienstgeber ist. Dieser ist zum Schadenersatz verpflichtet. Es wird keine Beitragspflicht ausgelöst, weil die Leistung überhaupt nicht beitragsrelevant ist.