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ASoK 9, September 2004, Seite 331

Schadenersatz für Unfallschäden an Privatautos

Dr. Wolfgang Höfle

Schadenersatz für Unfallschäden an Privatautos (§ 49 ASVG)

www.lvaktuell.at: News vom 3. 8. 2004: Protokoll über die Referentenbesprechung beim Hauptverband vom .

Im gegenständlichen Fall wurde die Kaskoversicherung vom Dienstgeber für die betrieblich genutzten Privatfahrzeuge abgeschlossen. Bei von der Kaskoversicherung geleisteten S. 332Gesamtvergütungen von Unfallschäden an Dienstnehmer, für die eine pauschal abgeschlossene Kaskoversicherung für ausschließliche Dienstfahrten mit dem Privatfahrzeug eines Dienstnehmers abgeschlossen wurde, handelt es sich um keinen Vorteil aus dem Dienstverhältnis, da der Begünstigte der Dienstgeber ist. Dieser ist zum Schadenersatz verpflichtet. Es wird keine Beitragspflicht ausgelöst, weil die Leistung überhaupt nicht beitragsrelevant ist.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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