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Dienstnehmereigenschaft von Werbemittelverteilern
• Dienstnehmereigenschaft von Werbemittelverteilern (§ 4 Abs. 2 ASVG)
ARD 5515/8/2004: .
Hatte sich ein Werbemittelverteiler an den vom Arbeitgeber festgelegten Arbeitstagen zu einer bestimmten Zeit bei ihm einzufinden, um dann gemeinsam mit weiteren Werbemittelverteilern in einem Firmenbus in die jeweiligen Dörfer geführt zu werden, wo die Werbemittelverteiler ihr Prospektmaterial nach den Vorgaben des Arbeitgebers verteilten und in der Folge gemeinsam in das nächste Dorf geführt wurden, ist entgegen den anders lautenden Verfügungen in einem zwischen den Parteien abgeschlossenen „Rahmenwerkvertrag" von einem echten Dienstverhältnis auszugehen.
Der Nichtgebrauch einer vertraglich zugesicherten Berechtigung ist ein maßgeblicher Gesichtspunkt für die Beantwortung der Frage, ob es sich um eine „Scheinvereinbarung" handelt.