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Änderungen in der Lehrlingsausbildung
Neue Ausbildungsordnungen sowie eine neue Prüfungsordnung in kaufmännisch-administrativen Lehrberufen erlassen
Am wurden einige neue Ausbildungsordnungen kundgemacht. Im Wesentlichen wurden neben inhaltlichen Änderungen auch die Bezeichnungen der Lehrberufe angepasst. Neu ist in einigen Berufen die Möglichkeit, im Rahmen der Lehrabschlussprüfung eine sog. Fachprüfung abzulegen, die nicht wiederholt werden kann und auf die Berufsreifeprüfung anrechenbar ist.
Für die sog. kaufmännisch-administrativen Lehrberufe ist eine neue Prüfungsordnung ausgegeben worden, die jedoch erst mit in Kraft treten wird.
I. Neue Ausbildungsordnungen
Die Ausbildungsordnungen folgender Lehrberufe werden in diesem Beitrag im Überblick dargestellt: Maschinenmechanik; Werkzeugmechanik; Anlagenelektrik; Verpackungstechnik.
Maschinenmechanik-Ausbildungsordnung
Dieser Lehrberuf ist mit einer Lehrzeit von vier Jahren eingerichtet. Der ausgebildete Lehrling soll befähigt sein, u. a. folgende Tätigkeiten auszuüben: Technische Unterlagen lesen und anwenden; erforderliche Materialien auswählen und prüfen; Arbeiten unter Berücksichtigung einschlägiger Sicherheitsvorschriften; Maschinen warten und instand setzen.
Auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings ist besonders zu achten. Methodenkompetenz ist zu vermitteln.
Nach dem zweit...