zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 7, Juli 2004, Seite 246

OGH: Hausangestellte

1. Betreibt eine natürliche Person gewerbsmäßig ein Altenheim und ist Gegenstand des Arbeitsvertrages die Beschäftigung in diesem Altenheim, so handelt es sich dabei weder um Dienste für die Hauswirtschaft des Dienstgebers, noch sind die Insassen des Alters- und Pflegeheimes Mitglieder seines Hausstandes.

2. Die Tätigkeit der Klägerin ist somit nicht vom § 1 Abs. 1 Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz umfasst, ein Ex-lege-Anspruch der Arbeitnehmerin auf Sonderzahlungen nach § 9 Abs. 3 Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz scheidet daher aus. - (§ 1 Abs. 1, § 9 Abs. 2 Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz)

( 9 Ob A 123/03 h)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
Daten werden geladen...