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Berufsausbildungsgesetz (BAG - Novelle 2004)
Ministerialentwurf vom , 167/ME NR 22. GP; die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Im Zentrum der Novelle steht - neben einem erweiterten Zusatzprüfungsreglement, das Personen mit fachlicher bzw. fachlich nahe stehender Vorbildung einen unkomplizierten Zugang zum Erwerb zusätzlicher Qualifikationen ermöglicht, und der Flexibilisierung der Zulassungsbestimmungen für die Lehrabschlussprüfung im sog. „zweiten Bildungsweg" - die Weiterentwicklung der Lehrlingsausbildung im Sinne einer Modularisierung der Ausbildung.
Modulare Berufsausbildung - § 8 BAG
Basis der modularen Berufsausbildung sollen Grundmodule sein, die für mehrere verwandte Berufe gleich formuliert werden. Dem Bedarf an zunehmender Spezialisierung in der Ausbildung wird in darauf aufbauenden Hauptmodulen (Wahlpflichtmodulen) und Zusatzmodulen Rechnung getragen. Angepeiltes Ziel ist es, die Anzahl der derzeit ca. 260 Lehrberufe wesentlich zu reduzieren, die Mobilität der Absolventen durch die Anrechnung von Modulen zu erhöhen und den Betrieben eine bessere Spezialisierung und flexiblere Ausbildung zu bieten. Die Umsetzung der Reform bzw. die Neueinrichtung der modularen Lehrberufe soll in den nächsten Jahren schrittweise erfolgen und d...