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IRZ 5, Mai 2022, Seite 197

Guter Wille allein reicht nicht!

Norbert Freisleben

Gestatten Sie mir eine Bemerkung vorab: Dieser Kommentar spiegelt sehr dezidiert, manchmal pointiert die Meinung des Autors wider; Gegenrede und Diskussionen sind ausdrücklich willkommen.

Seit Langem, vermutlich seit Unternehmen andere Unternehmen kaufen, ist die Bewertung der erworbenen Gesellschaft und die nachfolgende Bilanzierung derselben Thema für Diskussionen und Auseinandersetzungen unter Bilanzierern, Prüfern, Wissenschaftlern und nicht zuletzt Management und Aktionären. Grundsätzlich hat der Käufer zwei Möglichkeiten.

Der Käufer kann entweder das Unternehmen als einen einzigen Vermögenswert abbilden; der Kaufpreis wäre dann der initiale Bilanzansatz. Oder der Käufer schaut „hinter“ das gekaufte Unternehmen und bilanziert sämtliche darin enthaltenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten separat. Die letztgenannte Alternative ist die seit vielen Jahren übliche Vorgehensweise zur Bilanzierung, wenn Unternehmen erworben werden.

Dabei ergeben sich nun wiederum diverse Umsetzungsalternativen. So können die erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Buchwert angesetzt werden. Alternativ, und diese Variante hat sich in den letzten Jahren weltweit durchgesetzt, werden die im ...

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