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ASoK 7, Juli 2004, Seite 221

Der BAGS-Kollektivvertrag

Ein erster Überblick - ein erster Problemaufriss

Univ.-Prof. DDr. Günther Löschnigg

Nach mehrjährigen Verhandlungen wurde im Dezember 2003 der sog. BAGS-KV abgeschlossen, der für ca. 30.000 ArbeitnehmerInnen im Gesundheits- und Sozialbereich Bedeutung besitzt. So schwierig wie sich teilweise die Kollektivvertragsverhandlungen gestaltet haben, so schwierig war teilweise auch die Ausformulierung der Inhalte.

1. Freiwilligkeit der Mitgliedschaft zur BAGS - Austritt aus der BAGS

Mangels Zuständigkeit der Wirtschaftskammern für auf Gemeinnützigkeit ausgerichtete Unternehmen und Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen haben bereits seit geraumer Zeit freiwillige Interessenvertretungen der Arbeitgeber die Kollektivvertragsfähigkeit beantragt und erhalten (z. B. das Niederösterreichische Hilfswerk, das Österreichische Rote Kreuz, der Arbeitgeberverband SOS-Kinderdörfer oder eben die BAGS, die Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe). Teilweise haben diese Verbände Kollektivverträge mit dem ÖGB abgeschlossen (KV-Neustart, KV des Dachverbandes für ambulante Alten- und Heimhilfe/Graz, Caritas-KV, KV der Gesundheitsorganisationen in Vorarlberg, BAGS-KV). Da in diesen Fällen auf Dienstgeberseite eine freiwillige Interessenvertretung den Kollek...

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