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ASoK 6, Juni 2004, Seite 178

Medizinische Hauskrankenpflege

Kostentragungspflicht geklärt?

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal

Jüngst fällte der VfGH eine grundsätzliche Entscheidung zur medizinischen Hauskrankenpflege, die in ihrer Begründung und in ihren sozialpolitischen Effekten fragwürdig ist. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob unser Staat Schwerstkranke in Armut treibt oder nicht.

1. Einleitung

1.1. Problemstellung

Im Rahmen seiner Verordnungsprüfungskompetenz hat der VfGH unlängst eine Entscheidung gefällt, die für die Gewährleistung sozialen Schutzes für Schwerstkranke eine besondere Tragweite haben kann.

Ausgangspunkt waren Prozesse um Erstattung der Kosten für medizinische Hauskrankenpflege für hoch querschnittgelähmte beatmungspflichtige Patienten, deren Anspruch auf medizinische Hauskrankenpflege der OGH bereits vor längerer Zeit bejaht hatte. Als die Krankenversicherungsträger daraufhin in ihren Satzungen die Tarife zur Kostenerstattung in einer Weise festsetzten, die den Anspruch ins Lächerliche verkommen ließen, beantragte der OGH die Aufhebung der diesbezüglichen Satzungsbestimmungen. Allenthalben wurde mit einer Aufhebung gerechnet, zumal im sozialgerichtlichen Verfahren das Vorliegen eines Anspruchs auf medizinische Hauskrankenpflege auch von den Krankenversicherungsträgern nicht mehr best...

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