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ASoK 5, Mai 2004, Seite 175

OGH: Betriebsübergang / Sozialhilfeverband

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gem. Art. 234 EG folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung des Privatrechts, deren einziger Gesellschafter ein öffentlich-rechtlicher Sozialhilfeverband (Gemeindeverband) ist und der Aufgaben der Privatwirtschaftsverwaltung (Sozialhilfe durch Betreiben einer Werkstätte für Behinderte) übertragen wurden, auch dann noch als „staatliche Einrichtung" mit der Wirkung zu beurteilen, dass ihr gegenüber der nicht ausreichend ins innerstaatliche Recht umgesetzte Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 lit. c der Richtlinien 77/187/EWG i. d. F. der Richtlinie 98/50/EG (jetzt: Richtlinie 2001/23/EG) unmittelbar anwendbar ist, wenn der Geschäftsanteil des Sozialhilfeverbandes auf Grund eines Abtretungsvertrages, der nur durch die Zustimmung des Verbandsvorstandes bedingt ist, auf eine rein private Gesellschaft mit beschränkter Haftung übergehen soll? Sofern diese Frage bejaht wird:

2. Kann sich ein seinen Betrieb veräußernder Sozialhilfeverband (Gemeindeverband) als „staatliche Einrichtung" i. S. d. Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften gegenüber seinen Arbeit...

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