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ASoK 5, Mai 2004, Seite 174

OGH: Betriebsübergang kraft Gesetzes

Die Bestimmungen des AVRAG gelten auch in jenen Fällen, in denen ein Betrieb (Hausbesorgung) nicht auf rechtsgeschäftlichem Weg übertragen wird, sondern kraft gesetzlicher Vorschrift von der Gemeinschaft der Miteigentümer auf die Wohnungseigentümergemeinschaft übergeht. - (§ 3 Abs. 1 AVRAG)

( 9 Ob A 45/03 p)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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