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OGH: Betriebsübergang kraft Gesetzes
• Die Bestimmungen des AVRAG gelten auch in jenen Fällen, in denen ein Betrieb (Hausbesorgung) nicht auf rechtsgeschäftlichem Weg übertragen wird, sondern kraft gesetzlicher Vorschrift von der Gemeinschaft der Miteigentümer auf die Wohnungseigentümergemeinschaft übergeht. - (§ 3 Abs. 1 AVRAG)
( 9 Ob A 45/03 p)